AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SCREEN-BOX

Stand: 05.02.2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieterinformationen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen SCREEN-BOX (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) geschlossen werden.

Anbieter:
SCREEN-BOX
Inhaber: Jens Bergander
Lohrweg 1
63741 Aschaffenburg
Deutschland
Telefon: 06021 4568400
E-Mail: office@screen-box.de

(2) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Dienstleistungen und Produkte auf der Webseite oder in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Auftrags durch SCREEN-BOX (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung.

§ 3 Leistungen und Nutzungsrechte

(1) Allgemeines Nutzungsrecht
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Weiterverkauf, Nutzung in Kontexten, die nicht vereinbart waren) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Urheberrechte an Aufnahmen
Sämtliche von SCREEN-BOX selbst erstellten Foto- und Filmaufnahmen bleiben geistiges Eigentum von SCREEN-BOX. SCREEN-BOX räumt dem Auftraggeber jedoch das Recht ein, die fertiggestellten Filme zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Zwecke zu nutzen (sofern bezahlt).

(3) Rechte Dritter (Musik, Stock-Material)
Sofern im Rahmen der Produktion Musik, Soundeffekte oder Bildmaterial aus Stock-Archiven (z. B. Artlist, Epidemic Sound) verwendet werden, gelten hierfür die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.

  • Der Kunde erhält das Recht, diese Inhalte in Verbindung mit dem erstellten Video zu nutzen.

  • Eine Herauslösung der Musik oder des Stock-Materials aus dem Video und eine separate Nutzung durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.

  • Sollte der Kunde das Video auf Plattformen nutzen wollen, die nicht im ursprünglichen Auftrag besprochen wurden (z. B. TV-Werbung statt Social Media), hat er SCREEN-BOX vorher zu informieren, um etwaige Lizenzerweiterungen zu prüfen.

(4) Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI / AI)
SCREEN-BOX ist berechtigt, zur Erstellung von Inhalten (insbesondere für Voice-Over/Sprachaufnahmen oder Untertitel) Technologien der Künstlichen Intelligenz (z. B. Google AI Studio) einzusetzen.

  • Es besteht kein Anspruch des Kunden auf den Einsatz menschlicher Sprecher, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot als gesonderte Position (z. B. „Professioneller Sprecher“) vereinbart wurde.

  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass an rein KI-generierten Inhalten (z. B. einer reinen KI-Stimme) unter Umständen kein eigener Urheberrechtsschutz besteht. Das Nutzungsrecht am fertigen Gesamtwerk (Video) bleibt davon unberührt.

(5) Eigenwerbung
SCREEN-BOX hat das Recht, die fertige Produktion (oder Ausschnitte davon) zu eigenen Demonstrationszwecken (Referenzen, Showreel, Website, Social Media) zeitlich unbeschränkt zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht (z. B. bei streng vertraulichen internen Schulungsvideos).

§ 4 Rohmaterial (Raw Files)

(1) Der Auftraggeber hat standardmäßig keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials (offene Projektdateien, unbearbeitetes Film-/Fotomaterial), das während der Durchführung des Projektes erzeugt wird.
(2) Sollte der Auftraggeber dennoch die Herausgabe des Rohmaterials wünschen, muss dieser Wunsch spätestens vor Abschluss des Projektes schriftlich angefordert werden. Die Herausgabe ist kostenpflichtig. Unabhängig von Menge und Größe wird hierfür eine Mindestgebühr von 2.500,00 € netto erhoben. Eine nachträgliche Anforderung nach Projektabschluss ist ausgeschlossen.

§ 5 Abnahme und Korrekturen

(1) Nach Fertigstellung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Angebot enthalten sind – sofern nicht anders vereinbart – bis zu vier Korrekturschleifen.
(2) Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet. Sonderwünsche, die vom ursprünglichen Briefing abweichen, sind vergütungspflichtig.
(3) Fristen: Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Entwurfs bei SCREEN-BOX eingehen. Gehen innerhalb dieser Frist keine Änderungswünsche ein, gilt das Werk als abgenommen.
(4) Technische Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Künstlerische Differenzen (Geschmack, Stil) gelten nicht als Mangel.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Bruttopreise (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise).
(2) Der Anbieter akzeptiert folgende Zahlungsarten:

  • Vorkasse / Überweisung

  • PayPal

  • Barzahlung bei Abholung

  • Rechnung (Zahlungsziel gemäß Rechnung, standardmäßig sofort fällig ohne Abzug).

(3) Reisekosten und Spesen werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet (Fahrtkosten 0,35 € / km ab Geschäftssitz).
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist SCREEN-BOX berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

§ 7 Widerrufsbelehrung und Stornobedingungen für Dienstleistungen im Bereich Fotografie und Filmproduktion

(1) Ausschluss des Widerrufsrechts
Für die von Ihnen gebuchte Dienstleistung als Fotograf oder Filmemacher, die an einem spezifischen, verbindlich vereinbarten Termin erbracht werden soll, entfällt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB. Diese Dienstleistung ist an das vereinbarte Datum und die individuellen Anforderungen gebunden und kann daher nur zu diesem Zeitpunkt erbracht werden.

(2) Vertragsstornierung und Ausfallgebühren
Sollten Sie die gebuchte Dienstleistung stornieren müssen, gelten die folgenden Stornobedingungen und Ausfallgebühren:

  • Stornierung bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

  • Stornierung zwischen 6 und 3 Monaten vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

  • Stornierung zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: 75 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

  • Stornierung weniger als 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

(3) Hinweis zu den Ausfallgebühren
Die Ausfallgebühren fallen an, da der Termin speziell für Sie reserviert und die Dienstleistung individuell für Ihre Anforderungen geplant wurde. Damit sichern wir den wirtschaftlichen Ausgleich für die Aufwände und die Organisation, die mit der Terminbindung und der Planung der fotografischen bzw. filmischen Dienstleistung verbunden sind.

§ 8 Haftung

(1) SCREEN-BOX haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet SCREEN-BOX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Datenverlust: Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungskopien von allen an SCREEN-BOX übermittelten Daten zu erstellen. SCREEN-BOX haftet nicht für den Verlust von Daten, der durch eine Datensicherung des Kunden hätte vermieden werden können.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren und übertragenen Nutzungsrechte im Eigentum von SCREEN-BOX.

§ 10 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Aschaffenburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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